Online-Gesuch

Ihre Ansprech-
partner

Tätigkeits-
gebiet

Das machen wir

Kapitalbedarf grösser als das Kapital?

Wir unterstützen leistungs- und entwicklungsfähige Klein- und Mittelunternehmen (KMU) durch die Gewährung von Bürgschaften bei der Aufnahme von Bankkrediten. Wir sind eine von vier vom Bund anerkannten Bürgschaftsgenossenschaften der Schweiz. Wir bürgen bis zu einem Betrag von CHF 1 Million.

Bei Ihnen steht ein Projekt an, sie wollen etwas anstossen, bewegen, verändern? Sie haben Eigenkapital und einen Bankkredit, haben aber zusätzlichen Kapitalbedarf? Genau hier springen wir von der BG OST-SÜD ein. Wir gleichen mit unserer Bürgschaft den Fremdkapitalbedarf bei der Bank aus. Dadurch ermöglichen wir die Finanzierung für Ihr Vorhaben, das sonst nicht möglich wäre.

Unsere Tätigkeit im KMU-Finanzierungs-Mix

So ist das Zusammenspiel

KMU <> BG OST-SÜD <> BANK

Das KMU nimmt mit der Bank Kontakt auf und klärt die Finanzierungsmöglichkeiten. Ist der Kapitalbedarf grösser als das Kapital? Bei zu wenig Eigenmitteln oder zu wenig Sicherheiten kommt die BG OST-SÜD ins Spiel. Im Erfolgsfall schliesst die Bank mit dem KMU einen Kreditvertrag ab und die Bank zahlt den Kredit dank der werthaltigen Sicherheit der BG OST-SÜD aus.

Das KMU stellt ein Bürgschaftsgesuch bei der BG OST-SÜD und reicht die notwendigen Unterlagen ein. Wir prüfen Ihr Anliegen und gehen gemäss den Schritten «So einfach geht’s» vor. Im Erfolgsfall schliessen wir mit dem KMU einen Bürgschaftsvertrag ab, worin u.a. die Sicherheiten und die Amortisationen geregelt sind.

Die Bank und die BG OST-SÜD tauschen sich im Rahmen der Gesuchprüfung aus. Im Erfolgsfall stellt die BG OST-SÜD der Bank den Bürgschein als Sicherheit aus.

So einfach geht's

In 4 Schritten zur Unterstützung

Der Prozess ist einfach: Sie reichen als ersten Schritt das Bürgschaftsgesuch mit allen Unterlagen ein und überweisen die Einschreibegebühr von CHF 300. Wir prüfen Ihre Unterlagen, besprechen sie mit Ihnen und der Bank und besuchen Sie in Ihrem Betrieb vor Ort und machen uns ein Bild über Ihre Gesamtsituation. Auf der Basis unserer positiven Einschätzung stellen wir in einem dritten Schritt einen Antrag an das Entscheidungsgremium der BG OST-SÜD, das schliesslich darüber befinden wird. Nach einer erteilten Bewilligung regeln wir mit Ihnen die Formalitäten zur Bürgschaft.

Das unterstützen wir

Für Unternehmer:innen mit Ambitionen

Steht bei Ihnen eine Übernahme eines bestehenden Betriebes bevor? Möchten Sie in eine gewerbliche Liegenschaft investieren oder sie zur Standortsicherung erwerben? Haben Sie Liquiditätsengpässe? Steht eine Erweiterungsfinanzierung an? Sind Sie Jungunternehmer:in und stecken in einem Verselbstständigungsprojekt? Oder gestandener KMUler und möchten Ihr Unternehmen langfristig sanieren? In all diesen Fällen sind wir für Sie da – branchenunabhängig.

Für welchen Finanzierungszweck kann eine Bürgschaft beantragt werden?

– Nachfolgeregelungen / Unternehmenskäufe
– Betriebsliegenschaftserwerb / -investitionen
– Liquiditätssicherstellung
– Investitionen in mobile Sachanlagen
– Wachstum
– Unternehmensgründungen / Verselbständigungsprojekte / Start-ups
– Nachhaltige Sanierungen

Wir sind bankenunabhängig und verstehen uns als finanzstarkes Bindeglied zwischen Ihrem KMU und der Bank.



Tätigkeitsgebiet

Von OST bis SÜD

Häufige Fragen

FAQ – Keine Frage ohne Antwort

Die BG OST-SÜD ist eine der vier vom Bund anerkannten Bürgschaftsgenossenschaften. Die Genossenschafter:innen setzen sich zusammen aus natürlichen und juristischen Personen, Berufs- und Gewerbeverbänden sowie Kantonen. Die BG OST-SÜD ist eine nach betriebswirtschaftlichen Grundsätzen geführte gemeinnützige Organisation, die keinen Erwerbszweck verfolgt.

Die BG OST-SÜD fördert seit 1933 leistungs- und entwicklungsfähige KMU durch die Gewährung von Bürgschaften bis CHF 1 Million mit dem Ziel, diesen die Aufnahme von Bankkrediten zu erleichtern.

Leistungs- und entwicklungsfähige kleine und mittlere Unternehmen (KMU). Bürgschaftsnehmer können Privatpersonen (für KMU-Zwecke), Personengesellschaften oder juristische Personen sein.

Die BG OST-SÜD unterstützt KMU aller Branchen bei

– Nachfolgeregelungen / Unternehmenskäufen
– Betriebsliegenschaftserwerb / -investitionen
– Liquiditätssicherstellung
– Investitionen in mobile Sachanlagen
– Wachstum
– Unternehmensgründungen / Verselbständigungsprojekten / Start-ups
– Nachhaltige Sanierungen

Die positive Kreditwürdigkeit sowie -fähigkeit wird von der Unternehmung und deren Exponenten vorausgesetzt.

Die BG OST-SÜD prüft auch Bürgschaften bei Unternehmen, die sich noch in der Start-up-Phase befinden. Vom finanziellen Standpunkt her ist wichtig zu wissen, dass die Bürgschaft keinen Eigenmittel-/Investorencharakter hat und die Fremdmittel deswegen kein Risikokapital darstellen. Für die durch das Unternehmen gewählte Strategie und das daraus zu erwartende operative Szenario muss unter anderem sowohl eine durchgehend ausreichende Eigenkapitalisierung als auch eine durchgehend ausreichende Liquidität (inkl. der beantragten Finanzierung bzw. Verbürgung) sichergestellt sein. Die Einschätzung bezüglich der Möglichkeit einer Fremdfinanzierung bzw. Verbürgung hängt selbstverständlich von weiteren Faktoren ab.

Die BG OST-SÜD agiert generell branchenunabhängig. Eine Verbürgung darf einzig nicht vorgenommen werden, wenn das KMU anderweitige Unterstützung des Bundes erhält (Doppelsubventionierungsverbot).

Die Darstellung «Unsere Tätigkeit im KMU-Finanzierungs-Mix» im Abschnitt «Das machen wir» beschreibt die Erwartungshaltung anschaulich. Ein KMU muss generell über gewisse Eigenmittel schon verfügen bzw. solche mitbringen können. Bezüglich der Fremdfinanzierungsstruktur legt die BG OST-SÜD unter anderem auch Wert auf eine Risikosymmetrie zwischen der Bürgschaftsgenossenschaft und der Bank.

Eine Bürgschaft kann für eine Laufzeit von bis zu zehn Jahren ausgelegt werden. Die Laufzeit der Bürgschaft wird aber der Laufzeit des Bankkredites angepasst. Die Bürgschaft reduziert sich jeweils konstant über die Laufzeit. Eine permanente Aufrechterhaltung des Bürgschaftsbetrages ist nicht möglich.

Hierbei wird zwischen Kapitalgesellschaften und Personengesellschaften differenziert.

Kapitalgesellschaften:
Todesfallrisikopolice, Rückbürgschaft und/oder Grundpfandtitel bei vorhandener Betriebsliegenschaft bzw. bei Verbürgung einer Hypothek

Personengesellschaft:   
Todesfallrisikopolice und Grundpfandtitel bei Verbürgung einer Hypothek

Nein; die BG OST-SÜD vergibt ausschliesslich Bürgschaften zugunsten von Bankkrediten.

Mit der Einreichung des Gesuches ist eine Einschreibegebühr von CHF 300 zu leisten. Diese wird von den Gesuchsprüfungsgebühren abgezogen.

Die Gesuchsprüfungsgebühr beträgt:

– 1% von CHF 0 – 500'000 Bürgschaft (min. CHF 500, max. CHF 2’500)
– 0.5% von CHF 500’001 – 1 Mio. Bürgschaft (max. CHF 3’500)

Bei Erhöhung einer Bürgschaft werden folgende Gebühren verrechnet:

– 0.25% des Erhöhungsbetrages (min. CHF 400, max. CHF 1’000)

  • Änderungen einer Bürgschaft oder ausserordentliche Tätigkeiten werden nach Aufwand verrechnet
  • Bei Ablehnung des Gesuches durch die BG OST-SÜD werden keine Gesuchsprüfungsgebühren verrechnet.
  • Bei erfolgter Prüfung und nachträglichem Rückzug des Gesuches durch den Gesuchsteller werden CHF 500 in Rechnung gestellt.
  • Die Risikoprämie beträgt 1.25% p.a. der Bürgschaftssumme (Stichtag 31.03.)
  • Pro Bürgschaft wird eine Dossierführungsgebühr von CHF 250 p.a. in Rechnung gestellt. Ist der Bürgschaftsbetrag kleiner als CHF 100‘000 beträgt die Gebühr CHF 125 p.a.

Gibt es eine Frage, die hier nicht beantwortet wurde? Bitte kontaktieren Sie uns.
Wir sind jederzeit gerne für Sie da.

Akzeptieren Sie unsere Cookies für ein optimales Website-Erlebnis. Durch Klicken auf «Alle Annehmen» stimmen Sie der Verwendung aller Cookies zu, wie in unseren Datenschutzbestimmungen festgehalten. Durch Klicken auf «Nur Notwendige» wird unter anderem das Ausfüllen des Online-Gesuchs ermöglicht.