Die BG OST-SÜD stellt sich kurz vor
Die BG OST-SÜD Bürgschaftsgenossenschaft für KMU ist eine der vier vom Bund anerkannten Bürgschaftsgenossenschaften. Seit 1933 fördern wir leistungs- und entwicklungsfähige KMU durch die Gewährung von Bürgschaften bis CHF 1 Million. Dadurch wird den Unternehmen die Aufnahme von Bankkrediten erleichtert. Die BG OST-SÜD ist eine nach betriebswirtschaftlichen Grundsätzen geführte gemeinnützige Organisation, die keinen Erwerbszweck verfolgt. Gesetzliche Grundlage unserer Arbeit sind das Bundesgesetz (SR 951.25) sowie ein Leistungsvertrag mit dem Staatssekretariat für Wirtschaft SECO.
Wir arbeiten nach folgenden Bestimmungen:
- Bundesgesetz über die Finanzhilfen an Bürgschaftsorganisationen für KMU vom 6. Oktober 2006 (SR 951.25)
- Verordnung über die Finanzhilfen an Bürgschaftsorganisationen für KMU vom 12. Juni 2015 (SR 951.251)
- Bundesgesetz über Kredite mit Solidarbürgschaft infolge des Coronavirus (Covid-19-Solidarbürgschaftsgesetz, Covid-19-SBüG) vom 18. Dezember 2020 (SR 951.26)
Die Gesetze können unter Downloads eingesehen und heruntergeladen werden.